NEU- UND WEITERMELDUNG
Die Anmeldung ist schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Sie wird erst durch die Bestätigung der Musik-schule rechtswirksam.
Ein Anspruch auf Aufnahme in die Musik-schule besteht nicht. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
Die Anmeldung gilt für ein Schuljahr und ver-
pflichtet zur Entrichtung der Unterrichts-entgelte für ein ganzes Schuljahr.
Die Anmeldekarten erhalten Sie in der Geschäftsstelle, oder Sie nützen den downlad als pdf.
Die Anmeldekarten für das Schuljahr 2020/21 erhalten Sie ab dem Infotag, Samstag, 9. Mai 2020. Ab diesem Datum werden auch die Termine für die Neu- und Weitermeldung bekanntgegeben. |